Bewerbungen sind bis zum 11. Mai 2022 möglich
Der Freistaat Sachsen stärkt mit der Gründungsförderung InnoStartBonus seine innovative Gründerszene. Seit dem Auftakt im März 2019 haben bereits sechs Förderaufrufe (»Calls«) stattgefunden. Heute ist der nächste Call gestartet, sodass nun Gründungsinteressierte mit einer innovativen Geschäftsidee bis 11. Mai 2022 die Möglichkeit haben, sich zu den neuen Konditionen mit ihrer innovativen Geschäftsidee unter futuresax.de/InnoStartBonus für den InnoStartBonus zu bewerben. Sowohl die Förderhöhe als auch der Kinderbonus wurden um 50 Euro pro Monat erhöht – auf fortan 1.050 Euro bzw. 150 Euro. Eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Wochenarbeitsstunden ist nunmehr neben dem Gründungsvorhaben möglich.
»Der InnoStartBonus hat die Wahrscheinlichkeit für die erfolgreiche Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee in der Vor- und Gründungsphase signifikant erhöht«, sagt Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Die große Resonanz auf den InnoStartBonus beweist: Der Optimismus zur Umsetzung eines Gründungsvorhabens ist in Sachsen ungebrochen. Menschen mit dem Mut zum Gründen brauchen wir in dieser schwierigen Zeit umso mehr. Existenzgründungen stärken die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze.«